Welche Kosten entstehen beim Besuch unserer Tagespflege?

Tagespflegesatz

Der Tagespflegesatz besteht aus:

  • Pflegekosten, sowie evtl. Fahrtkosten
  • Unterkunft- und Verpflegungskosten, sowie Investitionskosten

Pflegekosten

Die Pflegekosten hängen vom Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) des Tagepflegegastes ab:

Pflegegrad Entgelt Pflege/Tag
Ohne Pflegegrad 49,95 €
Grad 1 49,95 €
Grad 2 63,05 €
Grad 3 74,95 €
Grad 4 86,86 €
Grad 5 92,81 €

Fahrkosten

Fahrtkosten je einfache Fahrt

Fahrtkosten je einfache Fahrt
Rohllstuhlbeförderung 9,83 €
Bis 5 Km 6,18 €
Bis 10 Km 6,25 €
Ab 10 Km 7,15 €

Die Fahrtkosten werden bei bestehendem Pflegegrad von der Pflegekasse getragen.


Unterkunft

Unterkunft,- und Verpflegungskosten sowie Investitionskosten

Kostenart Kosten/Tag
Entgelt Unterkunft 12,71 €
Entgelt Verpflegung 5,23 €
Investitionskosten 11,02 €

Die Investitionskosten werden ab Pflegegrad 1 vom Landkreis übernommen!


Pflegebedingte Aufwendungen

Für die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege in der Tagespflege zahlt die Pflegekasse bis zu:

monatlich Grad 1 Grad 2 Grad 3 Grad 4 Grad 5
  131,00€ 721,00€ 1.357,00€ 1.685,00€ 2.085,00€

Pflegekosten, die den maximalen Leistungsbetrag der Pflegekassen überschreiten, sind grundsätzlich vom Tagespflegegast selber zu finanzieren.
Wenn Sie noch Fragen zur Finanzierung haben, stehen wir selbstverständlich beratend zur Seite.

Falls die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die anfallenden Kosten zu decken, ist es wichtig, frühzeitig Kontakt mit dem jeweils zuständigen Landkreis aufzunehmen. Nur so kann rechtzeitig Hilfe zur Pflege (Sozialhilfeanspruch) beantragt werden, um eine bestmögliche Unterstützung und Finanzierung sicherzustellen.

Zusätzliche finanzielle Unterstützungen können in besonderen Fällen

  • bei der Pflegekasse für Personen, bei denen die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist, beantragt werden. (§43b SGB XI, http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45a.html)
  • beim Landkreis beantragt werden (besondere soziale Hilfen). Werden diese genehmigt, übernimmt der Landkreis die Kosten für die Unterkunft und ggf. angefallene Eigenleistungen.

Bei Interesse können kostenlose Probetage vereinbart werden.