Welche Kosten entstehen beim Besuch unserer Tagespflege?

Tagespflegesatz
Der Tagespflegesatz besteht aus:
- Pflegekosten, sowie evtl. Fahrtkosten
- Unterkunft- und Verpflegungskosten, sowie Investitionskosten
Pflegekosten
Die Pflegekosten hängen vom Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) des Tagepflegegastes ab:
Pflegegrad | Entgelt Pflege/Tag |
Ohne Pflegegrad | 49,95 € |
Grad 1 | 49,95 € |
Grad 2 | 63,05 € |
Grad 3 | 74,95 € |
Grad 4 | 86,86 € |
Grad 5 | 92,81 € |
Fahrkosten
Fahrtkosten je einfache Fahrt
Fahrtkosten | je einfache Fahrt |
Rohllstuhlbeförderung | 9,83 € |
Bis 5 Km | 6,18 € |
Bis 10 Km | 6,25 € |
Ab 10 Km | 7,15 € |
Die Fahrtkosten werden bei bestehendem Pflegegrad von der Pflegekasse getragen.
Unterkunft
Unterkunft,- und Verpflegungskosten sowie Investitionskosten
Kostenart | Kosten/Tag |
Entgelt Unterkunft | 12,71 € |
Entgelt Verpflegung | 5,23 € |
Investitionskosten | 11,02 € |
Die Investitionskosten werden ab Pflegegrad 1 vom Landkreis übernommen!
Pflegebedingte Aufwendungen
Für die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege in der Tagespflege zahlt die Pflegekasse bis zu:
monatlich | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
131,00€ | 721,00€ | 1.357,00€ | 1.685,00€ | 2.085,00€ |
Pflegekosten, die den maximalen Leistungsbetrag der Pflegekassen überschreiten, sind grundsätzlich vom Tagespflegegast selber zu finanzieren.
Wenn Sie noch Fragen zur Finanzierung haben, stehen wir selbstverständlich beratend zur Seite.
Falls die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die anfallenden Kosten zu decken, ist es wichtig, frühzeitig Kontakt mit dem jeweils zuständigen Landkreis aufzunehmen. Nur so kann rechtzeitig Hilfe zur Pflege (beantragt werden, um eine bestmögliche Unterstützung und Finanzierung sicherzustellen.
Zusätzliche finanzielle Unterstützungen können in besonderen Fällen
- bei der Pflegekasse für Personen, bei denen die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist, beantragt werden. (§43b SGB XI, http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45a.html)
- beim Landkreis beantragt werden (besondere soziale Hilfen). Werden diese genehmigt, übernimmt der Landkreis die Kosten für die Unterkunft und ggf. angefallene Eigenleistungen.
Bei Interesse können kostenlose Probetage vereinbart werden.